Die Kirchengemeinde St. Elisabeth Nachtsheim sucht engagierte Menschen für den Verwaltungsrat, der das kirchliche Vermögen verwaltet und damit eine wichtige Aufgabe für das Gemeindeleben übernimmt. Wahlvorschläge kann jede Person einreichen, die zum Pfarrgemeinderat wahlberechtigt ist. Gewählt werden können volljährige Katholikinnen und Katholiken, sofern keine rechtlichen oder kirchenrechtlichen Ausschlussgründe bestehen.
Nicht wählbar sind unter anderem Personen, die in einem Dienstverhältnis zur Kirchengemeinde stehen und dort tätig sind.
Jeder Wahlvorschlag darf maximal fünf Personen enthalten. Die Vorschläge müssen vollständige Angaben und das schriftliche Einverständnis der Kandidatinnen und Kandidaten enthalten.
Sie sind bis einschließlich 20.05.2026 in einem verschlossenen Umschlag beim Pfarrbüro St. Elisabeth, z. H. des Wahlausschuss Verwaltungsrat, einzureichen.
Vordrucke liegen in den Kirchen aus und sind auf der Homepage https://sankt-elisabeth-nachtsheim.de abrufbar.
Vordruck Wahlvorschlag VR-Wahlen