Für den Pfarrgemeinderat können Katholiken kandidieren, die am Wahltag das 16. Lebensjahr wvollendet und ihren Wohnsitz in der Pfarrei haben oder in ihr wichtige Aufgaben wahrnehmen.
Für den Pfarrgemeinderat können Katholiken kandidieren, die am Wahltag das 16. Lebensjahr wvollendet und ihren Wohnsitz in der Pfarrei haben oder in ihr wichtige Aufgaben wahrnehmen.